Einschätzung der Rechtslage für Shiatsu Praktiker in Deutschland Die Rechtslage in Deutschland wird vor allem bestimmt durch das Heilpraktikergesetz (HPG). Dies gilt allerdings nur für den therapeutischen Bereich. Das HPG stammt zwar aus dem Jahre 1939, ist aber in leicht veränderter Form immer noch gültig. Seit damals soll den in Deutschland heilkundlich Tätigen, die keine Ärzte sind, eine berufliche Grundqualifizierung abverlangt werden. Oberstes Ziel dieses Gesetzes ist die theoretische und praktische Überprüfung der medizinischen Grundkenntnisse des Anwärters um auszuschließen, dass derjenige "... eine Gefahr für die Volksgesundheit ..." ist, wie es im Gesetz heißt. Es geht dabei nicht um die Methode, die derjenige nach bestandener Prüfung ausüben will. Es ist eine reine Überprüfung der medizinischen Grundkenntisse, der Beherrschung von Notfällen in der Praxis sowie der Kenntnisse der Rechtslage und der meldepflichtigen Infektionskrankheiten.
Unter Shiatsu-Praktikern wird oft diskutiert, ob Shiatsu als Heilkunde zu verstehen ist und damit unter das HPG fällt, oder ob es nur Gesundheitsvorsorge ist. Im Sinne des Gesetzes ist Shiatsu eine Heilmethode, weil Shiatsu eine Tätigkeit zur Linderung menschlichen Leidens ist. Auch wenn wir Gesundheit und Krankheit sicherlich aus östlicher Sicht anders sehen, unterliegen wir bei der Ausübung dieser Methode hier im Westen auch den hiesigen Gesetzen. Daher empfehlen wir unseren Schülern, sich auf ihren Freundes- und Bekanntenkreis zu beschränken und Shiatsu unentgeltlich auszuüben, oder die heilpraktische Prüfung abzulegen, wenn sie professionell mit fremden Menschen arbeiten und ihre Existenz darauf aufbauen möchten. Wer eine Zulassung als Masseur oder Physiotherapeut hat, darf Shiatsu im Rahmen seiner beruflichen Hauptqualifikation einsetzen. Es empfiehlt sich, dies auch gegenüber den Patienten deutlich zu machen, etwa mit der Formulierung "krankengymnastische Behandlung mit Methoden aus dem Shiatsu". Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Rechtslage einschätzen sollen, lassen sie sich bei einem fachkundigen und mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt persönlich beraten. Bitte haben sie Verständnis, daß wir vom Rhein-Ruhr Shiatsu Institut grundsätzlich keine Rechtsberatungen durchführen. |