Einschätzung der Rechtslage für Shiatsu Praktiker in Deutschland

Die Rechtslage in Deutschland wird vor allem bestimmt durch das Heilpraktikergesetz (HPG). Dies gilt allerdings nur für den therapeutischen Bereich.

Das HPG stammt zwar aus dem Jahre 1939, ist aber in leicht veränderter Form immer noch gültig. Seit damals soll den in Deutschland heilkundlich Tätigen, die keine Ärzte sind, eine berufliche Grundqualifizierung abverlangt werden. Oberstes Ziel dieses Gesetzes ist die theoretische und praktische Überprüfung der medizinischen Grundkenntnisse des Anwärters um auszuschließen, dass derjenige "... eine Gefahr für die Volksgesundheit ..." ist, wie es im Gesetz heißt. Es geht dabei nicht um die Methode, die derjenige nach bestandener Prüfung ausüben will. Es ist eine reine Überprüfung der medizinischen Grundkenntisse, der Beherrschung von Notfällen in der Praxis sowie der Kenntnisse der Rechtslage und der meldepflichtigen Infektionskrankheiten.

 

HeilpraktikergesetzDas HPG definiert die Ausübung von Heilkunde wie folgt:

"Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ..." besagt, daß es nicht um Heilkunde im medizinisch-wissenschaftlichen Sinne geht. Es spielt also keine Rolle, ob eine angewandte Methode (wie z.B. Shiatsu) als Heilmethode anerkannt ist.
Unter "... ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit ..." wird bestimmt, daß der Ausübende seine Tätigkeit gegen Entgelt tut. Dies bedeutet im Umkehrschluß, wer Shiatsu im Kreis der Familie oder unter Freunden ohne Entgelt gibt, fällt nicht unter dieses Gesetz.
In den beiden Aufzählungen "... jede (...) Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen ..." wählt der Gesetzgeber sehr weitreichende Begriffe. Darin drückt sich der Sinn des Gesetzes aus, möglichst alle, die in irgendeiner Form mit der Gesundheit des Menschen befasst sind, zu erfassen.
Die Formulierung "... auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird" definiert, daß es nicht ausreicht, im Auftrag eines anderen (z.B. Arzt oder Heilpraktiker) tätig zu sein. Der Ausübende muß selber über die Heilerlaubnis verfügen.

Unter Shiatsu-Praktikern wird oft diskutiert, ob Shiatsu als Heilkunde zu verstehen ist und damit unter das HPG fällt, oder ob es nur Gesundheitsvorsorge ist. Im Sinne des Gesetzes ist Shiatsu eine Heilmethode, weil Shiatsu eine Tätigkeit zur Linderung menschlichen Leidens ist. Auch wenn wir Gesundheit und Krankheit sicherlich aus östlicher Sicht anders sehen, unterliegen wir bei der Ausübung dieser Methode hier im Westen auch den hiesigen Gesetzen.

Daher empfehlen wir unseren Schülern, sich auf ihren Freundes- und Bekanntenkreis zu beschränken und Shiatsu unentgeltlich auszuüben, oder die heilpraktische Prüfung abzulegen, wenn sie professionell mit fremden Menschen arbeiten und ihre Existenz darauf aufbauen möchten.

Wer eine Zulassung als Masseur oder Physiotherapeut hat, darf Shiatsu im Rahmen seiner beruflichen Hauptqualifikation einsetzen. Es empfiehlt sich, dies auch gegenüber den Patienten deutlich zu machen, etwa mit der Formulierung "krankengymnastische Behandlung mit Methoden aus dem Shiatsu".
Amtsarztschreiben
Was passiert, wenn man gegen das HPG verstößt? Eine Shiatsu-Praktikerin aus NRW erhielt kurz nach Eröffnung ihres "Massagestudios" vom Amtsarzt einen Brief, den wir hier auszugsweise wiedergeben. Da sie noch gar nicht richtig angefangen hatte, sah der Amtsarzt von einer strafrechtlichen Verfolgung ab. Wenn es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt, droht bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nach § 5 als Strafmaß "... Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder ... Geldstrafe ...".

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Rechtslage einschätzen sollen, lassen sie sich bei einem fachkundigen und mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt persönlich beraten. Bitte haben sie Verständnis, daß wir vom Rhein-Ruhr Shiatsu Institut grundsätzlich keine Rechtsberatungen durchführen.